Drei Unterlagen, drei Stellen — das ist der Punkt, an dem eine allgemeine Checkliste aufhört und die örtliche Zuständigkeit anfängt.
Grundbuchauszug. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Gütersloh. Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt; wer im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer steht, hat es. Den Ausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich mit Antragsformular und Ausweis, alternativ über eine Notarin oder einen Notar. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass private Online-Anbieter zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt über die amtliche Gebühr hinaus verlangen und teilweise gar nicht zum automatisierten Abruf zugelassen sind. Das Grundbuch sagt Ihnen übrigens nichts über Grundstücksgrenzen — dafür ist das Kataster da.
Liegenschaftskarte. Katasterbehörde ist der Kreis Gütersloh. Für Grundstücke im Stadtgebiet erteilt die Stadt Gütersloh die Auskünfte und Auszüge aus Liegenschaftskarte, Flurstücks-, Eigentümer-, Grundstücks- und Bestandsnachweis — auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis. Analoge Auszüge werden direkt erstellt und gegen Gebühr mitgegeben; schriftliche Anträge leitet die Stadt an den Kreis weiter. Eigentümerinnen, Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare erhalten die Nachweise ohne Einschränkung, alle anderen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen. Wer also den Weg über den Schalter geht, hat die Karte am selben Tag; wer schreibt, wartet auf den Kreis.
Bauakte. Sie liegt beim Fachbereich Bauordnung der Stadt Gütersloh, der auch Baulastauskünfte erteilt und Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausstellt. Damit unterscheidet sich die Stadt vom Umland: Für Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) ist der Kreis Gütersloh die untere Bauaufsicht. Wenn Sie ein Haus in einer dieser Kommunen verkaufen, führt der Weg zur Bauakte also nicht ins Rathaus vor Ort, sondern ins Kreishaus.