Die Unterlagen sind der erste Schritt, nicht der letzte: Käufer entscheiden anhand von Dokumenten, und die finanzierende Bank prüft dieselben Dokumente noch einmal.
Grundbuchauszug. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht. Banken verlangen einen aktuellen Auszug; der Ausdruck aus der eigenen Kaufzeit genügt nicht, weil er spätere Belastungen und Wegerechte nicht zeigt.
Liegenschaftskarte. Gütersloh ist eine große kreisangehörige Stadt — das Liegenschaftskataster führt deshalb der Kreis Gütersloh. Die Flurkarte klärt Grenzen und tatsächliche Grundstücksgröße; hier weichen Erinnerung und Urkunde am häufigsten voneinander ab.
Bauakte, Grundrisse, Baugenehmigung. Die Bauaufsicht führt die Stadt Gütersloh selbst, weil sie als große kreisangehörige Stadt untere Bauaufsichtsbehörde ist. Für die Akteneinsicht gehen Sie also zur Stadt, für die Flurkarte zum Kreis — eine Aufteilung, die zwei Termine bedeutet, wenn man sie erst beim Verkauf bemerkt.
Wohnflächenberechnung. Sie ist keine Formalie. Weicht die inserierte Fläche von der berechneten ab, korrigiert die Bank den Beleihungswert und der Käufer die Preisvorstellung — mitten in der Verhandlung.
Energieausweis. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt Pflichtangaben bereits in der Anzeige und die unaufgeforderte Vorlage spätestens bei der Besichtigung; nach Vertragsschluss wird der Ausweis übergeben. Die Ausstellung dauert, sobald Verbrauchsdaten erst zusammengetragen werden müssen.
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage, beschlossene Sanierungen. Ein Beschluss über eine anstehende Maßnahme ist offengelegt ein Verhandlungspunkt und nachträglich entdeckt ein Streitpunkt.
Bei Denkmälern und in Denkmalbereichen: Untere Denkmalbehörde ist der Fachbereich Stadtplanung der Stadt Gütersloh; dort laufen Erlaubnisverfahren und Förderberatung. Ist Ihr Objekt betroffen, gehört die Auskunft über bestehende Auflagen in die Unterlagen und nicht ins Besichtigungsgespräch.