Brauche ich einen Makler für den Immobilienverkauf in Gütersloh?

Was Pflicht ist, was Sie selbst tragen und woran der Preis hängt

Pflicht ist der Notar, nicht der Makler – die Frage ist, wer die Arbeit dazwischen übernimmt.

Nein. Einen Makler brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in Gütersloh nicht — es gibt keine Vorschrift, die Sie dazu verpflichtet. Zwingend ist etwas anderes: Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam (§ 311b Abs. 1 BGB). Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob Sie dürfen, sondern ob Sie die Aufgaben selbst übernehmen wollen, die zwischen Entschluss und Notartermin liegen — und ob Sie den Preis ohne Zugang zu den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen im Kreis Gütersloh belastbar bestimmen können.

  • Ein Makler ist freiwillig, der Notar ist Pflicht. Ohne Beurkundung kein wirksamer Kaufvertrag.
  • Die Verkäuferpflichten bleiben gleich, ob mit oder ohne Begleitung: Unterlagen, Pflichtangaben in der Anzeige, Aufklärung über bekannte Mängel.
  • Was Sie sparen, ist die Provision. Was bleibt, sind Vermarktungskosten, Zeit und das Preisrisiko.
  • Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform. Ist der Käufer Verbraucher, ist zusätzlich die Verteilung der Provision gesetzlich gekoppelt.
  • Die tatsächlich gezahlten Preise liegen in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses — zugänglich nur auf Antrag, anonymisiert und gebührenpflichtig. Portalpreise sind Angebotspreise, nicht Verkaufspreise.
  • Gütersloh ist kein einheitlicher Vergleichsraum: Die meisten Stadtteile haben keinen eigenen Mittelpunkt, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte.
  • Die Entscheidung ist selten ein Entweder-oder. Was ein Makler übernimmt und wie lange, steht im Maklervertrag, nicht im Gesetz.

Brauche ich einen Makler für den Immobilienverkauf in Gütersloh? – Titelgrafik von thater IMMOBILIEN

Ist ein Makler beim Immobilienverkauf vorgeschrieben?

Nein. Sie können Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Grundstück in Gütersloh selbst inserieren, selbst zeigen und selbst verhandeln. Erlaubnispflichtig ist die Maklertätigkeit, nicht der Verkauf der eigenen Immobilie: Wer gewerbsmäßig Kaufverträge über Grundstücke vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO. Als Eigentümer, der das eigene Objekt verkauft, fallen Sie nicht darunter.

Pflicht ist der Notar. Der Vertrag, mit dem Sie sich zur Eigentumsübertragung verpflichten, bedarf der notariellen Beurkundung; erst danach folgt die Umschreibung im Grundbuch. Der Notar beurkundet und belehrt — er bewertet Ihre Immobilie nicht, sucht keinen Käufer und prüft nicht, ob der Preis marktgerecht ist. Diese Lücke zwischen „rechtlich sicher” und „wirtschaftlich richtig” ist der Punkt, an dem sich die Maklerfrage entscheidet.

Was müssen Sie ohne Makler selbst übernehmen?

Die Verkäuferpflichten hängen an der Immobilie, nicht an der Frage, wer sie vermarktet. Ohne Begleitung tragen Sie jede einzelne selbst.

Aufgabe Woran sie hängt
Unterlagen beschaffen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Jede Stelle hat eigene Fristen und Gebühren.
Preis bestimmen Ohne Zugang zu gezahlten Kaufpreisen bleiben Angebotspreise aus Portalen — eine andere Größe als der Verkaufspreis.
Anzeige schalten Liegt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die Pflichtangaben enthalten: Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz). Verantwortlich ist, wer die Anzeige aufgibt.
Aufklären Über bekannte, wesentliche Mängel müssen Sie informieren. Ein Haftungsausschluss im Vertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht.
Besichtigungen führen Termine koordinieren, Fragen zu Bausubstanz, Heizung und Nebenkosten beantworten, Anfragen sortieren.
Käufer prüfen Ob jemand die Finanzierung tatsächlich stehen hat, zeigt sich sonst erst beim Notartermin.
Abwicklung begleiten Vertragsentwurf prüfen, Fälligkeitsvoraussetzungen verstehen, Übergabe mit Zählerständen dokumentieren.

Keine dieser Aufgaben ist für sich genommen unlösbar. Zusammen ergeben sie einen Zeitraum, in dem Sie erreichbar sein müssen — werktags, abends, kurzfristig.

Was kostet ein Makler, und wer zahlt ihn?

Die Höhe der Provision ist frei vereinbar und wird deshalb hier nicht als Satz genannt; sie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und gehört in das Erstgespräch. Festgelegt sind zwei andere Dinge (§§ 656a bis 656d BGB):

  • Die Form. Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform — unabhängig davon, wer auf der Käuferseite steht. Eine mündliche Absprache am Küchentisch begründet hier keinen wirksamen Vertrag.
  • Die Verteilung, und zwar nur dann, wenn der Käufer Verbraucher ist. Lässt sich ein Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten; eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Hat nur eine Seite den Maklervertrag geschlossen und soll die andere etwas übernehmen, bleibt die beauftragende Seite mindestens in gleicher Höhe verpflichtet — und der Anspruch gegen die andere Seite wird erst fällig, wenn die Zahlung geleistet und nachgewiesen ist.

Für Sie als Verkäufer heißt das: Wer Ihnen anbietet, „die Provision zahlt ohnehin der Käufer”, beschreibt eine Konstellation, die es beim Wohnungs- und Einfamilienhausverkauf an Verbraucher so nicht mehr gibt. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und gewerblichen Objekten gelten diese Regeln nicht — dort ist die Verteilung Verhandlungssache.

Was sparen Sie beim Privatverkauf wirklich?

Die Provision entfällt. Andere Posten entfallen nicht: Energieausweis, Grundbuch- und Katasterauszüge, Fotos, Inserate, Fahrten, gegebenenfalls ein Gutachten. Dazu kommt Arbeitszeit, die sich nicht in Rechnung stellen lässt, aber Urlaubstage kostet.

Der größere Posten ist selten die Kostenseite, sondern der Preis. Ein zu hoch angesetztes Angebot bleibt am Markt stehen, und ein Inserat, das nach Wochen im Preis nachgibt, verhandelt für den Käufer. Ein zu niedriges Angebot ist dagegen sofort weg — und der Fehler fällt erst auf, wenn nicht mehr zu korrigieren ist. Was wir in der Praxis beobachten: Wer privat verkauft, sollte sich von vornherein Zeit für genau eine Korrekturschleife nehmen, statt mit dem Ersttermin zu rechnen.

Woran hängt die Preisfindung in Gütersloh?

Am Zugang zu den Daten. Die tatsächlich gezahlten Kaufpreise werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh geführt; Stadt und Kreis haben ihre zuvor getrennten Ausschüsse wieder zusammengelegt, Geschäftsstelle ist die Kreisverwaltung. Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich einsehbar: Private Antragsteller erhalten anonymisierte Auskünfte, auf Antrag und gegen Gebühr nach der Kostenordnung des Landes. Wer stattdessen in Portale schaut, liest Angebotspreise. Die Differenz zwischen dem, was aufgerufen, und dem, was beurkundet wird, taucht in keinem Inserat auf — und genau diese Differenz entscheidet, ob ein Preisansatz trägt.

Ein zweiter Punkt betrifft den Bezugsraum. Der Gutachterausschuss weist die Marktentwicklung für Kreis und Stadt gemeinsam aus. Für das Berichtsjahr 2024, vorgestellt im April 2025, hat er eine deutliche Zunahme der Kauffälle festgestellt, ein weitgehend stabiles Preisniveau für Ein- und Zweifamilienhäuser und eine Zahl der Verträge, die weiter unter dem langjährigen Durchschnitt lag. Ob das noch gilt, sagt der jeweils aktuelle Grundstücksmarktbericht, der über das Landesportal BORIS.NRW kostenfrei abrufbar ist. Für Sie wichtiger als die Richtung ist die Spreizung: Zwischen den Kommunen mit dem höchsten und dem niedrigsten Baulandniveau im Kreis liegt ein Mehrfaches, und Gütersloh gehört zu den oberen. Ein Kreismittelwert beantwortet die Frage nach Ihrer Straße deshalb nicht. Wie diese Werte entstehen, erklären wir im Beitrag zu den Bodenrichtwerten im Kreis Gütersloh.

Was macht den Vergleich innerhalb der Stadt schwierig?

Die Zuschnitte. Die Stadt führt die Innenstadt und elf Stadtteile, die mit der Gebietsreform 1970 hinzukamen. Charakteristisch ist nach Darstellung der Stadt, dass die meisten Stadtteile keinen eigenen Mittelpunkt haben, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte. Für die Preisfindung hat das eine unmittelbare Folge: Ein Stadtteilname beschreibt in Gütersloh keine geschlossene Lage, sondern eine Fläche mit mehreren Kernen. Wer den eigenen Preis mit „so viel wie im Nachbarstadtteil” begründet, vergleicht deshalb nicht Lage mit Lage. Die kleinste Einheit, die trägt, ist die Bodenrichtwertzone Ihres Grundstücks — abrufbar über BORIS.NRW, nicht über einen Stadtteilnamen.

Dazu kommt, dass im Sprachgebrauch Lagebezeichnungen kursieren, die die Stadt nicht als Stadtteil führt — Pavenstädt ist ein Beispiel dafür. Für die Vermarktung heißt das: Prüfen Sie, welche Bezeichnung in den amtlichen Unterlagen zu Ihrem Grundstück steht, bevor Sie eine Lage benennen, die ein Käufer im Kartenmaterial nicht wiederfindet. Und klären Sie vor dem Inserat, ob Ihr Gebäude betroffen ist: Die untere Denkmalbehörde im Fachbereich Stadtplanung betreut neben Einzeldenkmälern auch Denkmalbereiche im Stadtgebiet. Eine Denkmaleigenschaft, die erst beim Notartermin auftaucht, kostet den Termin.

Belegen lässt sich der Lageunterschied übrigens nicht über den Mietspiegel. Gütersloh hat einen qualifizierten Mietspiegel, seine Tabelle ist aber nach Baujahresklasse und Wohnungsgröße aufgebaut und kennt keine Wohnlagenstufen. Für Miete lässt sich Baujahr belegen, für Lage nicht.

Was wird bei der Entscheidung meist übersehen?

Drei Punkte, die in Ratgebertexten zur Maklerfrage selten vorkommen und trotzdem darüber entscheiden, wie der Verkauf ausgeht.

Die Zahlungsfähigkeit des Käufers. Ein Kaufinteressent, der zusagt, ist kein Käufer, der zahlt. Ohne Prüfung zeigt sich das erst beim Notartermin — dann sind Beurkundungskosten entstanden und das Objekt war wochenlang vom Markt. Eine Finanzierungsbestätigung vor der Beurkundung und eine Verständigung über die Absicherung der Kaufpreiszahlung sind der Teil der Arbeit, der nichts mit Verkaufen zu tun hat und trotzdem am teuersten wird, wenn er fehlt.

Die Frage ist selten ein Entweder-oder. Was ein Makler übernimmt, wie lange der Auftrag läuft und ob Sie daneben selbst weiterverkaufen dürfen, regelt der Maklervertrag — das Gesetz schreibt dazu nur die Textform vor. Ein Auftrag, der auf die Punkte beschränkt ist, die Sie selbst nicht abdecken wollen, ist damit ebenso möglich wie die Vollbegleitung. Wer diese Frage nicht stellt, entscheidet zwischen zwei Extremen, die beide nicht nötig wären.

Der Wechsel mitten im Verkauf. Was andere Eigentümer beschäftigt, ist die Frage, was passiert, wenn sie einen laufenden Auftrag beenden und allein weitermachen: Mit dem Auftrag enden auch Exposé, Fotos und Portalzugänge. Wer aus dieser Situation heraus weitermacht, beginnt nicht bei null, sondern mit einem Objekt, das im Markt schon bekannt ist.

Wann lohnt sich welcher Weg?

Ausgangslage Eher ohne Begleitung Eher mit Begleitung
Sie haben bereits einen konkreten Käufer aus dem Umfeld
Standardobjekt, Unterlagen vollständig, Sie sind zeitlich flexibel
Erbengemeinschaft, Trennung, mehrere Eigentümer
Vermietetes Objekt, Sanierungsstau, unklare Bausubstanz
Sie wohnen nicht in der Region oder sind beruflich gebunden
Sie möchten nicht, dass das Objekt öffentlich sichtbar ist
Der Verkauf hängt an einem Termin — Anschlussfinanzierung, Umzug, Pflegeplatz

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie zeigt aber das Muster: Je mehr Beteiligte, je mehr Unklarheit im Objekt und je enger der Zeitrahmen, desto teurer wird ein Fehler, den man allein nicht bemerkt.

Woran erkennen Sie, dass ein Makler zu Ihnen passt?

Die Erlaubnis nach § 34c GewO wird erteilt, wenn Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen — sie ist keine Prüfung der fachlichen Eignung und kein Qualitätssiegel. Die Unterscheidung müssen Sie selbst treffen. Nützlich sind dabei Fragen, die eine Antwort mit Substanz verlangen:

  • Worauf stützt sich Ihre Preiseinschätzung — welche Vergleichsdaten, welcher Zeitraum, welche Lage?
  • Was genau umfasst der Auftrag, wie lange läuft er, und was passiert, wenn ich vorzeitig aussteigen will?
  • Wer führt die Besichtigungen, und wie werden Anfragen vorgefiltert?
  • Wie prüfen Sie, ob ein Interessent finanzieren kann?
  • Bekomme ich alle Angebote zu sehen, auch die, die Sie für zu niedrig halten?

Was Eigentümer an dieser Stelle am meisten beschäftigt, ist die Sorge, für die Provision keine erkennbare Gegenleistung zu bekommen — und die Sorge, dass nicht der bestmögliche, sondern der schnellste Abschluss angestrebt wird. Beide Sorgen lassen sich nicht durch Zusicherungen ausräumen, sondern nur dadurch, dass die Arbeitsweise vorher offenliegt: welche Schritte in welcher Reihenfolge, mit welcher Rückmeldung an Sie. Gerne zeigen wir Ihnen, wie wir einen Verkauf in Gütersloh angehen — so sehen Sie, ob unsere Arbeitsweise zu Ihnen passt und ob Sie überhaupt jemanden dafür brauchen.

Fazit: die Lage entscheidet, nicht der Stadtname

Gütersloh ist kein Vorort des nächsten Oberzentrums, sondern ein eigener Markt mit eigenen Käuferkreisen. Die meisten Stadtteile haben keinen eigenen Mittelpunkt, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte — ein Wert für die Gesamtstadt sagt über eine einzelne Straße wenig. Deshalb sehen wir uns vor jeder Preisempfehlung die konkrete Lage an und legen offen, worauf sich die Einschätzung stützt.

— Matthias Thater, Geschäftsführer, Thater Immobilien GmbH

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, welcher Weg für Sie der richtige ist?

Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung – eine gute Entscheidung beginnt mit einer realistischen Einschätzung der Immobilie. Denn erst wenn Sie den aktuellen Marktwert kennen und die Chancen sowie Herausforderungen Ihrer Situation richtig einordnen können, lässt sich der passende Weg finden.

Wir unterstützen Eigentümer im Kreis Gütersloh mit einer individuellen und unverbindlichen Bewertung ihrer Immobilie und beraten Sie neutral zu Ihren Möglichkeiten. So schaffen Sie eine fundierte Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

05241 224 967-0 Email schreiben

Häufige Fragen zum Verkauf mit oder ohne Makler

Ja. Es gibt keine Pflicht, einen Makler zu beauftragen. Zwingend ist allein die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags nach § 311b Abs. 1 BGB. Alle übrigen Schritte — Unterlagen, Bewertung, Inserat, Besichtigungen, Verhandlung — können Sie selbst übernehmen.

Grundbuchauszug, Flurkarte und Baulastenauskunft gehören in jedem Fall dazu, ebenso ein gültiger Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu, bei Bestandsgebäuden Bauakte, Grundrisse und Nachweise über Modernisierungen. Die Beschaffung läuft über verschiedene Stellen und braucht Vorlauf.

Die Höhe ist frei vereinbar. Die Verteilung ist es beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher nicht. Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite ihn beauftragt und soll die andere etwas übernehmen, bleibt die beauftragende Seite mindestens in gleicher Höhe verpflichtet, und der Anspruch gegen die andere Seite wird erst fällig, wenn gezahlt und dies nachgewiesen ist (§ 656d BGB). Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken gelten diese Regeln nicht.

Drei Punkte fallen ins Gewicht: ein Preis, der ohne Zugang zu gezahlten Kaufpreisen gesetzt wurde; eine fehlende Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers vor dem Notartermin; und eine unvollständige Aufklärung über bekannte Mängel, die später zu Ansprüchen führt. Dazu kommt der Zeitaufwand, der sich schlecht planen lässt.

Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht seriös angeben — sie hängt an Objektart, Preisansatz, Unterlagenlage und Nachfrage. Planbar ist die Struktur: Vorbereitung und Unterlagenbeschaffung, Vermarktung, Verhandlung, Beurkundung und Kaufpreisfälligkeit. Wer privat verkauft, sollte zusätzlich Zeit für eine Preiskorrektur einplanen, falls der erste Ansatz nicht trägt.

Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO ist Voraussetzung, aber kein Qualitätsnachweis — sie prüft Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse, nicht die Fachkunde. Aussagekräftiger ist, ob die Preiseinschätzung begründet wird, ob der Auftragsumfang und die Laufzeit schriftlich klar sind, ob Sie alle Angebote zu sehen bekommen und ob die Zahlungsfähigkeit von Interessenten geprüft wird.

Weiterlesen

Quellen

Herausgeber dieses Beitrags ist die Thater Immobilien GmbH, gegründet 2010, mit Sitz in Paderborn und einem Büro in Gütersloh. Vermittlung von Immobilien auf Grundlage einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO. Zuständige Aufsichtsbehörde: Kreis Paderborn, zuständige Kammer: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Mehr zum Unternehmen: Firmengeschichte und LinkedIn.

Über den Autor

Patrick Silaff ist Geschäftsführer von thater IMMOBILIEN Gütersloh. Er verfügt über einen Master of Science im Immobilienmanagement sowie die Qualifikation als Diplom-Sachverständiger (DIA). Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bewertung und Vermarktung von Wohnimmobilien im Kreis Gütersloh.

Geschätsführer thater IMMOBILIEN Gütersloh - Patrick Silaff
05241 224 967-1 Email schreiben

Passwort vergessen

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.

In den nächsten Minuten erhalten Sie eine E-Mail.

Was Möchten Sie tun?

Im Konto anmelden: Über LOGIN melden Sie sich in Ihrem Konto an.

Erstmalig registrieren: Wählen Sie REGISTRIEREN, um ein Konto neu zu erstellen.

Passwort vergessen? Wählen Sie PASSWORT VERGESSEN, um ein neues zu vergeben.

Registrieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Datenschutz*
Datenschutz*

Hinweis: Um sich als Kunde neu zu registrieren, sind alle Angaben erforderlich. Die Anmeldung ist kostenlos.

Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
TOM - Dein KI Assistent
TOM - Dein KI Assistent

Bitte bedenken Sie, dass TOM noch in der Ausbildung ist und Fehler machen kann.