Immobilie in Gütersloh geerbt – was tun?

Fristen, Erbnachweis, Grundbuch und Finanzamt der Reihe nach

Zuerst prüfen, dann entscheiden – in den ersten Wochen geht es nicht um die Immobilie, sondern um die Fristen.

Zuerst prüfen, dann entscheiden: In den ersten sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall geht es nicht um verkaufen oder behalten, sondern um die Frage, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen. Danach folgen drei Schritte in fester Reihenfolge — Erbnachweis, Grundbuchberichtigung, Anzeige beim Finanzamt. Erst wenn diese drei stehen, lässt sich sinnvoll über die Immobilie selbst reden. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst einen Makler oder einen Handwerker anruft, verliert nichts Wichtiges — aber wer die Fristen umdreht, schon.

  • Sechs Wochen haben Sie ab Kenntnis, um die Erbschaft beim Nachlassgericht auszuschlagen. Die Frist läuft, ob Sie sich kümmern oder nicht.
  • Nachlassgericht und Grundbuchamt sitzen in Gütersloh im selben Amtsgericht. Das spart Ihnen bei der Grundbuchberichtigung einen Beschaffungsweg.
  • Drei Monate haben Sie, um den Erwerb dem Finanzamt anzuzeigen. Gehört ein Grundstück dazu, bleibt diese Pflicht auch dann bestehen, wenn ein Notar das Testament eröffnet hat.
  • Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie typisiert, nicht individuell. Gegen den festgestellten Wert können Sie vorgehen — dafür brauchen Sie aber zuerst den Erbnachweis.
  • Für die Steuer beim späteren Verkauf zählt nicht der Erbfall, sondern der Tag, an dem die verstorbene Person gekauft hat.
  • Erst danach stellt sich die Frage, ob verkaufen, vermieten oder behalten das Richtige ist.

Immobilie in Gütersloh geerbt – was tun? Titelgrafik von thater IMMOBILIEN

Was ist in den ersten Wochen wirklich dringend?

Dringend ist genau eines: zu klären, ob mehr Schulden als Werte im Nachlass stecken. Denn eine Erbschaft geht mit dem Todesfall automatisch auf Sie über — Sie müssen dafür nichts unterschreiben und nichts beantragen. Was Sie tun müssen, wenn Sie sie nicht wollen, ist ausschlagen, und dafür haben Sie sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe wissen.

Zuständig ist in Gütersloh das Amtsgericht an der Friedrich-Ebert-Straße. Die Ausschlagung erklären Sie dort persönlich zur Niederschrift oder lassen sie bei einem Notar öffentlich beglaubigen. Eine E-Mail oder ein formloser Brief genügt nicht.

Eine Immobilie im Nachlass heißt nicht, dass der Nachlass werthaltig ist. Auf dem Grundbuchblatt können Grundschulden stehen, zu denen es noch laufende Darlehen gibt. Dazu kommen offene Betriebs- und Grundsteuerbeträge, Pflegeheimforderungen, Pflichtteilsansprüche und Instandsetzungskosten, die niemand angesetzt hat. Besorgen Sie sich deshalb früh einen aktuellen Grundbuchauszug und die Kontoauszüge, aus denen die laufenden Belastungen hervorgehen.

Zwei Dinge gehören außerdem in diese Phase: dem Gebäudeversicherer den Erbfall melden, und die Unterlagen sichern, solange das Haus noch steht, wie es war — Baupläne, Bauakte, Handwerkerrechnungen, alte Kaufverträge. Vor allem der Kaufvertrag der verstorbenen Person ist später wichtiger, als er jetzt aussieht.

Wer ist jetzt Eigentümer — und was steht im Grundbuch?

Eigentümer sind Sie bereits, das Grundbuch weiß es nur noch nicht. Es wird nicht von allein berichtigt; Sie müssen die Berichtigung beantragen. Solange sie nicht erfolgt ist, können Sie weder verkaufen noch eine Finanzierung eintragen lassen.

Für den Antrag brauchen Sie den Nachweis, dass Sie Erbe sind. Das kann ein Erbschein sein, den das Nachlassgericht ausstellt — oder, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, die Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts. Der zweite Weg spart Zeit und Gebühren; die Vorstellung, ohne Erbschein gehe gar nichts, hält sich trotzdem.

Hier liegt der eine Punkt, an dem Gütersloh anders liegt als eine beliebige andere Stadt: Nachlassgericht und Grundbuchamt sind hier dasselbe Amtsgericht. Sind beide identisch, reicht im Grundbuchantrag die Angabe des Nachlassaktenzeichens — Sie müssen keine Ausfertigung des Erbnachweises gesondert beschaffen. Wo Nachlass- und Grundbuchsachen an verschiedenen Gerichten liegen, ist genau das ein eigener Arbeitsschritt mit eigener Wartezeit.

Für den Erbschein selbst verlangt das Gericht die Sterbeurkunde sowie die Personenstandsurkunden aller Miterben im Original oder in beglaubigter Abschrift. Bei verstreuten Familien dauert das Beschaffen dieser Urkunden länger als das Verfahren selbst — damit fängt man besser früh an.

Müssen Sie das Finanzamt informieren, auch wenn ein Notar das Testament eröffnet hat?

Ja — wenn eine Immobilie dazugehört. Diese Regel hat eine Ausnahme und die Ausnahme hat eine Rückausnahme, und genau die betrifft Sie.

Die Grundregel: Erben und Vermächtnisnehmer zeigen den Erwerb binnen drei Monaten ab Kenntnis beim Finanzamt an. Die Ausnahme: Die Anzeige entfällt, wenn ein deutsches Gericht, ein deutscher Notar oder ein Konsul die Verfügung von Todes wegen eröffnet hat und sich Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person daraus ergibt. Und die Rückausnahme: Das gilt nicht, wenn zum Erwerb ein Grundstück gehört. Dann bleibt die Anzeigepflicht bestehen, auch nach einer notariellen Testamentseröffnung.

Wer erbt, ein eröffnetes notarielles Testament in der Hand hält und davon ausgeht, das Finanzamt sei damit bedient, liegt bei einer geerbten Immobilie also falsch. In die Anzeige gehören unter anderem persönliche Daten von Ihnen und der verstorbenen Person, Todestag und Sterbeort, Gegenstand und Wert des Erwerbs, der Rechtsgrund, das Verwandtschaftsverhältnis und frühere Zuwendungen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Zuständigkeit: In Nordrhein-Westfalen ist nicht jedes Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person — nicht Ihr eigener Wohnort und nicht die Lage der Immobilie. Ihre Anzeige geht damit unter Umständen an ein anderes Haus als das, bei dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Welches es ist, ermitteln Sie über den Finanzamtsfinder der Finanzverwaltung.

Wie kommt das Finanzamt auf den Wert Ihrer Immobilie?

Nicht über eine Besichtigung. Das Erbschaftsteuer-Finanzamt fordert beim Finanzamt am Ort der Immobilie eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts an; Sie geben dazu eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts ab. Bewertet wird typisiert, nach gesetzlich vorgegebenem Verfahren — Zustand des Hauses oder ein Wohnrecht im Grundbuch fließen nur insoweit ein, wie das Verfahren sie vorsieht.

Eine der tragenden Größen dabei ist der Bodenrichtwert. Für Gütersloh und den Kreis ermittelt ihn der gemeinsame Gutachterausschuss, jährlich zum Stichtag 1. Januar, auf Grundlage des Baugesetzbuchs. Der Ausschuss stellt dazu selbst klar, dass ein Bodenrichtwert kein Verkehrswert ist: Er gilt für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen, nicht für Ihr Grundstück.

Das hat in Gütersloh eine konkrete Folge. Die Stadt besteht aus der Innenstadt und elf Stadtteilen, die überwiegend mit der Gebietsreform dazukamen, und die meisten dieser Stadtteile haben laut Stadt keinen eigenen Mittelpunkt, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte. Die Bodenrichtwertzonen folgen diesen Schwerpunkten, nicht den Stadtteilgrenzen. Ein Stadtteilname trägt deshalb keine Wertaussage — zwei Adressen im selben Stadtteil können in verschiedenen Zonen liegen. Wer den Wert seines Erbes einschätzen will, schaut auf die Zone der Straße, nicht auf den Namen im Adressfeld. Pavenstädt etwa führt die Stadt gar nicht als Stadtteil, obwohl der Name im Alltag benutzt wird — wer damit beim Amt argumentiert, argumentiert an der amtlichen Gliederung vorbei.

Erscheint Ihnen der festgestellte Wert zu hoch, sind Sie ihm nicht ausgeliefert: Gegen die Feststellung können Sie Einspruch einlegen und einen niedrigeren Wert nachweisen. Der Weg dafür führt in Gütersloh über ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, dessen Geschäftsstelle in der Kreisverwaltung sitzt. Der Antrag setzt voraus, dass Sie sich als berechtigt ausweisen — wer nicht selbst als Eigentümer eingetragen ist, legt eine Vollmacht bei, im Erbfall gegebenenfalls den Erbschein. Die Reihenfolge lautet also: erst Erbnachweis, dann Gutachten.

Was wir in der Praxis beobachten: Die Sorge, über eine zu hohe Bewertung eine Steuer zu zahlen, die mit dem tatsächlichen Wert nichts zu tun hat, beschäftigt Erben stärker als die Steuer selbst. Dass es dagegen einen geregelten Weg gibt, ist weniger bekannt als die Sorge.

Was ändert sich steuerlich, wenn Sie verkaufen wollen?

Zwei Steuern werden hier gern verwechselt. Die Erbschaftsteuer fällt auf den Erwerb an und hängt am Verwandtschaftsgrad: Kinder und Ehepartner haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Erben außerhalb der Familie. Für das selbstgenutzte Familienheim gibt es zusätzlich eine Befreiung — sie setzt voraus, dass Sie unverzüglich selbst einziehen und die Immobilie über eine gesetzlich festgelegte Frist selbst bewohnen; für Kinder ist sie außerdem auf eine Wohnfläche gedeckelt, darüber hinaus wird anteilig besteuert.

Die zweite Steuer trifft den Verkaufsgewinn. Hier führen zwei Annahmen in die Irre: dass mit dem Erbfall eine neue Frist beginnt, und dass ein sofortiger Verkauf ohnehin steuerfrei sei. Beides stimmt nicht. Ein Erbe ist steuerlich keine Anschaffung — Sie treten in die Zeitrechnung der verstorbenen Person ein. Für die Frist zählt der Tag, an dem sie die Immobilie gekauft hat.

Die Konsequenz ist einfach und wird trotzdem selten gezogen: Bevor Sie über einen Verkauf entscheiden, suchen Sie den alten Kaufvertrag. Liegt der Kauf lange zurück, ist die Frist beim Erbfall längst abgelaufen und der Verkauf für Sie unproblematisch. Liegt er noch nicht lange zurück und war die Immobilie vermietet, kann derselbe Verkauf ein Jahr später eine völlig andere Rechnung ergeben. Ob im Einzelfall eine Ausnahme wegen Selbstnutzung greift, gehört in die Hand eines Steuerberaters — die Frage, wann gekauft wurde, können Sie selbst beantworten, und sie entscheidet, ob es überhaupt eine Frage gibt.

Wovon hängt es ab, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen?

Diese Abwägung führen wir an anderer Stelle ausführlich: verkaufen, vermieten oder behalten im Kreis Gütersloh. Drei Dinge gehören aber schon hierher, weil sie die Entscheidung vorprägen.

Die Vermietung lässt sich in Gütersloh nur teilweise vorausrechnen. Die Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel, und er ist nach Baujahresklasse und Wohnungsgröße aufgebaut — ohne Lagekategorien. Das hat für die Stadtteilebene eine unmittelbare Folge: Der Mietunterschied zwischen Innenstadt und den eingemeindeten Stadtteilen lässt sich damit nicht belegen, der Unterschied zwischen zwei Baujahresklassen dagegen schon. Für ein geerbtes Objekt heißt das: Baujahr und Fläche tragen die Rechnung, den Lageanteil müssen Sie anders herleiten, etwa über die Bodenrichtwertzone. Wie diese Werte entstehen, erklären wir im Beitrag dazu, wie Bodenrichtwerte zustande kommen.

Nachrüstpflichten hängen am Eigentümerwechsel, nicht am Alter des Hauses. Was für die verstorbene Person als langjährige Selbstnutzerin eines Ein- oder Zweifamilienhauses nicht galt, kann für Sie gelten, sobald das Eigentum übergegangen ist — Erben werden dabei wie Käufer behandelt und bekommen dafür eine Übergangsfrist ab Eigentumsübergang. Welche Maßnahmen dazugehören und wie lang die Frist ist, regelt das Energierecht des Bundes, das gerade umgebaut wird; deshalb gehört dieser Punkt vor der Entscheidung geprüft und nicht aus einer Faustregel übernommen.

Die laufenden Kosten laufen ab dem Todestag weiter. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Abschläge für Strom und Heizung, bei Eigentumswohnungen das Hausgeld — all das wird fällig, bevor irgendeine Entscheidung getroffen ist. Bei einem leer stehenden Haus kommt die Beheizung im Winter dazu, die über den Erhalt der Bausubstanz entscheidet.

Warum die Erbengemeinschaft die eigentliche Hürde ist

Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört niemandem ein Zimmer und niemandem ein Anteil, den er einzeln verkaufen könnte. Die Immobilie gehört der Gemeinschaft als Ganzes, und über ihr Schicksal wird gemeinsam entschieden. Das ist die Stelle, an der Verfahren stocken — nicht die Fristen und nicht die Steuern.

Auch in Eigentümer-Foren wird häufig beschrieben, dass der Konflikt weniger am Geld hängt als an unterschiedlichen Vorstellungen davon, was die Immobilie wert ist, und daran, dass ein Erbe darin wohnen bleiben möchte, während die anderen ihren Anteil brauchen. Solange keine gemeinsame Grundlage für den Wert existiert, wird jeder Vorschlag als Parteinahme gelesen.

Die neutrale Wertgrundlage ist in der Erbengemeinschaft deshalb kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt verhandelt werden kann. Drei Wege stehen offen: ein Erbe zahlt die anderen aus, alle verkaufen gemeinsam, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Der dritte beendet die Gemeinschaft, bringt aber in aller Regel weniger ein als ein geordneter Verkauf — und die Kosten trägt die Gemeinschaft.

Wenn Sie den Wert als Ausgangspunkt für ein Gespräch in der Familie brauchen, ist das der Punkt, an dem eine Immobilienbewertung in Gütersloh ihren Nutzen hat — nicht als Verkaufsvorbereitung, sondern als gemeinsame Zahl, über die man reden kann.

Fazit: erst der Nachweis, dann die Immobilie

Gütersloh ist keine Stadt mit einem Zentrum und einem Rand, sondern eine mit vielen gewachsenen Siedlungskernen — wer von Paderborn oder Bielefeld her denkt, hat ein anderes Bild im Kopf. Für ein geerbtes Haus heißt das, dass zwei Adressen im selben Stadtteil unterschiedlich zu beurteilen sind, weil sie in verschiedenen Bodenrichtwertzonen liegen. Wir arbeiten deshalb bei Erbfällen von der Straße aus und nicht vom Stadtteilnamen, und wir klären den Erbnachweis, bevor wir über die Immobilie reden.

— Matthias Thater, Geschäftsführer, Thater Immobilien GmbH

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Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung – eine gute Entscheidung beginnt mit einer realistischen Einschätzung der Immobilie. Denn erst wenn Sie den aktuellen Marktwert kennen und die Chancen sowie Herausforderungen Ihrer Situation richtig einordnen können, lässt sich der passende Weg finden.

Wir unterstützen Eigentümer im Kreis Gütersloh mit einer individuellen und unverbindlichen Bewertung ihrer Immobilie und beraten Sie neutral zu Ihren Möglichkeiten. So schaffen Sie eine fundierte Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

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Häufige Fragen zur geerbten Immobilie in Gütersloh

Nein. Das Eigentum geht mit dem Todesfall auf Sie über, das Grundbuch wird davon aber nicht automatisch berichtigt. Sie müssen die Berichtigung beim Grundbuchamt beantragen — in Gütersloh beim Amtsgericht, das zugleich Nachlassgericht ist. Solange das Grundbuch nicht berichtigt ist, können Sie weder verkaufen noch eine Grundschuld eintragen lassen.

Ja. Erben und Vermächtnisnehmer zeigen den Erwerb binnen drei Monaten ab Kenntnis beim zuständigen Finanzamt an. Die sonst geltende Ausnahme nach einer gerichtlichen oder notariellen Eröffnung greift nicht, wenn zum Erwerb ein Grundstück gehört — bei einer geerbten Immobilie bleibt die Anzeigepflicht also bestehen.

Das Finanzamt erfährt vom Erbfall auch ohne Ihr Zutun, etwa über Banken, Versicherungen und das Standesamt, und fordert dann gegebenenfalls eine Erbschaftsteuererklärung an. Darauf zu warten ist aber kein Ersatz für die eigene Anzeige: Die Drei-Monats-Frist läuft ab Ihrer Kenntnis vom Erwerb, nicht ab einem Schreiben der Behörde.

Vier Blöcke: Verfahrenskosten für Erbschein und Grundbuchberichtigung, laufende Kosten ab dem Todestag — Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Energieabschläge, bei Eigentumswohnungen das Hausgeld —, gegebenenfalls Erbschaftsteuer, und der Instandhaltungsstau, den ein länger allein bewohntes Haus meist mitbringt. Übernommene Darlehen aus eingetragenen Grundschulden kommen hinzu.

Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt dem Grundbuchamt in der Regel die Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ein Erbschein wird vor allem dann gebraucht, wenn es kein notarielles Testament gibt oder die Erbfolge aus der vorliegenden Urkunde nicht eindeutig hervorgeht.

Nein, und die Verwechslung ist häufig, weil beide Begriffe dieselbe Wortwurzel haben. Erbpacht beziehungsweise Erbbaurecht bedeutet, dass jemand ein Gebäude auf einem fremden Grundstück besitzt und dafür einen laufenden Zins zahlt — das hat mit einem Erbfall nichts zu tun. Beides kann allerdings zusammentreffen: Sie können ein Erbbaurecht erben. Ob das der Fall ist, steht im Grundbuch.

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Quellen

Herausgegeben von der Thater Immobilien GmbH, Grube 12, 33098 Paderborn, mit Standort in Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 4. Gegründet 2010. Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO; zuständige Aufsichtsbehörde ist der Kreis Paderborn, zuständige Kammer die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Inhaltlich verantwortlich: Matthias Thater. Mehr über das Unternehmen: Firmengeschichte von thater IMMOBILIEN · Unternehmensseite bei LinkedIn. Dieser Beitrag ist Erstinformation für Eigentümer und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Über den Autor

Patrick Silaff ist Geschäftsführer von thater IMMOBILIEN Gütersloh. Er verfügt über einen Master of Science im Immobilienmanagement sowie die Qualifikation als Diplom-Sachverständiger (DIA). Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bewertung und Vermarktung von Wohnimmobilien im Kreis Gütersloh.

Geschätsführer thater IMMOBILIEN Gütersloh - Patrick Silaff
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