Wenn mehrere Personen erben, gehört die Immobilie ihnen oft gemeinsam.
Eine Erbengemeinschaft bedeutet: Mehrere Erben besitzen die Immobilie zusammen und müssen wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen. Das betrifft zum Beispiel Verkauf, Vermietung, größere Investitionen, Preisentscheidung und die Beauftragung eines Maklers.
In der Praxis entstehen hier oft die größten Schwierigkeiten.
Ein Erbe möchte verkaufen.
Ein anderer möchte das Elternhaus behalten.
Ein dritter möchte zunächst abwarten.
Solange keine gemeinsame Linie gefunden wird, bleibt die Immobilie häufig in der Schwebe. Sie verursacht laufende Kosten, muss gepflegt und versichert werden und kann bei Leerstand an Attraktivität verlieren.
Deshalb sollte eine Erbengemeinschaft wichtige Fragen möglichst früh klären:
- Wollen alle Erben verkaufen, vermieten oder behalten?
- Soll ein Erbe die Immobilie übernehmen?
- Müssen andere Erben ausgezahlt werden?
- Wer trägt laufende Kosten?
- Wer kümmert sich um Unterlagen, Termine und Entscheidungen?
- Gibt es steuerliche oder rechtliche Themen, die geprüft werden müssen?
Eine neutrale Immobilienbewertung kann helfen, die Diskussion zu versachlichen. Dann geht es nicht nur um Bauchgefühl, Erinnerungen oder Wunschpreise, sondern um eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.