Tatsächlich gezahlte Kaufpreise stehen in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, nicht in Immobilienportalen. Die Kaufpreissammlung ist zugänglich, aber nur auf Antrag, gegen Gebühr und für private Antragsteller in anonymisierter Form. Genau deshalb orientieren sich viele Verkäufer ersatzweise an Angebotspreisen — also an dem, was andere verlangen, nicht an dem, was gezahlt wurde. Die Frage, die diesen Unterschied sichtbar macht, lautet: Worauf beruht Ihre Einschätzung, und aus welcher Quelle stammt sie?
Der zuständige Gutachterausschuss ist seit dem 1. Juni 2023 ein gemeinsamer für die Stadt Gütersloh und den Kreis; vorher gab es zwei getrennte Ausschüsse, einen für das Stadtgebiet und einen für die übrigen Kommunen. Der jährliche Grundstücksmarktbericht mit Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätzen kommt von dieser Stelle. Wer ältere Zeitreihen für Gütersloh heranzieht, muss wissen, dass sie aus zwei getrennten Reihen stammen — eine Einordnung, die man erwarten darf, wenn jemand mit Marktdaten für Ihre Straße argumentiert.
Auf der Mietseite ist die Datenlage klar begrenzt. Der Mietspiegel der Stadt Gütersloh ist ein qualifizierter Mietspiegel, seine Tabelle ist aber nach Baujahresklasse und Wohnungsgröße aufgebaut und kennt keine Lagekategorien. Lageunterschiede zwischen Innenstadt und Stadtteilen lassen sich darüber nicht belegen. Wer Ihnen eine Lage über den Mietspiegel begründen will, hat die falsche Quelle gewählt; belastbar wird die Lage in Gütersloh nur über die Bodenrichtwertzonen.
Und die Stadtteilebene entscheidet hier mehr als anderswo. Die Stadt führt neben der Innenstadt elf Stadtteile, die mit der Gebietsreform dazukamen, und beschreibt als Besonderheit, dass die meisten von ihnen keinen eigenen Mittelpunkt haben, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte. Eine Stadt mit verteilten Schwerpunkten lässt sich nicht über einen Mittelwert beschreiben: Ein Quadratmeterpreis „für Gütersloh” sagt über Ihr Grundstück nichts, und wer ihn als Argument benutzt, spart sich die Arbeit, die Sie eigentlich bezahlen.
Ein Nebeneffekt davon fällt Eigentümern oft erst spät auf: Orientieren sich Anbieter in einem Ort gegenseitig an den Angebotspreisen der Nachbarschaft, entsteht ein „Marktpreis”, der aus Wunschpreisen abgeleitet ist und nicht aus Verkäufen. Der Abstand zwischen beiden Größen ist der Punkt, an dem sich eine Einschätzung bewährt oder nicht — mehr dazu in unserem Beitrag über Bodenrichtwerte im Kreis Gütersloh.