WOHNBAUFÖRDERUNG BIETET EXTREM GÜNSTIGE DARLEHEN FÜR FAMILIEN
Sichern Sie sich für das Paderborner Stadtgebiet eine einmalig günstige und solide Finanzierungsgrundlage
Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, der muss sich zwangsläufig durch einen Dschungel an Finanzierungsangeboten und Darlehen kämpfen. Mal günstig. Mal teuer. Mal passend. Mal nicht. Vernachlässigt wird dabei häufig die Wohnbauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderung bietet für Neubauprojekte im Paderborner Stadtgebiet die Möglichkeit zwischen 98.000,- und 128.000,- Euro extrem zinsvergünstigtes Darlehen zu erhalten. Eine enorme Chance, die aber leider mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Wer sich traut, kann nur gewinnen. Doch was genau ist die Wohnbauförderung eigentlich? Und wem wird sie wann zuteil? Eine Spurensuche für Hartnäckige.
Wohnbauförderung des Landes NRW – Hilfe zur Selbsthilfe
Zuerst sei gesagt: Die Wohnbauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Fördermöglichkeiten, die deutschlandweit einmalig sind. Zugeschnitten ist sie auf junge Familien mit Kindern, die sich trotz geringer Eigenkapitalquote den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Die Wohnbauförderung gibt es bereits seit vielen Jahrzehnten, war aber für die Stadt Paderborn noch nie so hoch wie derzeit. Gefördert werden hauptsächlich junge Familien mit mindestens einem Kind oder einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden.
Welche Bedingungen sind an die öffentlichen Mittel geknüpft?
Wer die Wohnbauförderung – Öffentliche Mittel – in Anspruch nehmen möchte, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Bedingungen erfüllen:
- In einem Haushalt mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen leben
- Mit dem Bau noch nicht begonnen oder den Kauf noch nicht getätigt haben
- Ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten (z. B. bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern: max. 51.000 Euro Jahresbruttoeinkommen)
- Mindestens 7,5 % der Gesamtinvestition an frei verfügbarem Eigenkapital zur Verfügung haben (z. B. 19.000,- € bei einer Gesamtinvestition von 250.000,- €)
- Nach Berücksichtigung aller Kosten (Darlehn, Betriebs- und Nebenkosten) einen Lebensunterhalt haben, der bestimmte Grenzen nicht unterschreiten darf. (z. B. bei der zuvor genannten Familie, muss dieser noch min. 1.510,- € verbleiben.)
- Die Gesamtinvestition in Paderborn darf 300.000,- € nicht überschreiten
- Die Förderung wird erstmalig vergeben oder ist bereits vollkommen zurückgezahlt
Wie sieht die NRW-Familien-Förderung aus, welche Förderbausteine gibt es?
Die Wohnbauförderung für Neubauprojekte besteht aus vier Bestandteilen:
- Grundpauschale
Familien, die gefördert werden, erhalten eine Grundförderung von 63.000,- Euro. Dieser Förderbaustein hat einen Zinssatz von 0,5 % und einen laufenden Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5 %. Beides zusammen liegt also bei einem Prozent. Die Tilgung beträgt 1 %.
Somit werden die 63.000,- Euro Grundpauschale zu 2 % „Zins“ und Tilgung vergeben. - Kinderbonus
Für jedes im Haushalt lebende Kind gibt es einen Kinderbonus in Höhe von10.000 Euro.
Genau wie bei der Grundförderung, fallen auch hier 2 % „Zins“ und Tilgung an. - Stadtbonus
Da der Hauskauf in Großstädten teurer als im ländlichen Raum ist, fördert das Land die Eigentumsbildung in Ballungszentren stärker. In Paderborn und den dazugehörigen Ortsteilen erhalten Sie einen Stadtbonus von 15.000 Euro.
Auch hier, wie bei der Grundförderung, fallen 2 % „Zins“ und Tilgung an. - Starterdarlehn
Das Starterdarlehn wurde nach dem Wegfall der Eigenheimzulage in die Förderung eingeführt. Es „ersetzt“ häufig fehlendes Eigenkapital junger Familien. Das Starterdarlehn beträgt 10.000,- €. Auch das Starterdarlehn wird mit einem Prozent „verzinst“. Die Tilgung als Rückzahlung ist mit 5 % jedoch deutlich höher, so dass dieser Finanzierungsbaustein deutlich schneller zurückgezahlt wird.
„Zins“ und Tilgung beim Starterdarlehn betragen zusammen 6 %.
Förderung beim Kauf bereits bestehender Immobilien („gebrauchte“ Häuser)
Theoretisch fördert das Land NRW auch Familien, die eine bestehende Immobilie kaufen wollen. Die Förderung ist jedoch so aufgebaut, dass es in Paderborn praktisch kaum möglich ist, die Förderung in Anspruch zu nehmen.
In den letzten 18 Jahren hatten wir nur einen einzigen Fall, in dem wir einem Interessenten zu einer Förderung verhelfen konnten. Die Situation in diesem Fall war so einzigartig, dass wir darauf verzichten, die Förderung für bestehende Immobilien näher zu beschreiben. Praktisch ist es im Prinzip nicht möglich in Paderborn gefördert zu werden.
Wie kommt man an die Förderung?
Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich auf viel bürokratischen Aufwand einstellen. In sofern gilt: Suchen Sie sich einen Experten vor Ort, der für Sie die Beantragung durchführt und Sie bei der optimalen Ausschöpfung aller Fördertöpfe unterstützt. Als Spezialist kennen wir uns für den Standort Paderborn sehr gut mit dem Thema aus und haben in den vergangenen Jahren sehr vielen Familien in Paderborn helfen können.
Sie möchten wissen ob Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können?
Für von uns angebotene Neubau-Immobilien, prüfen wir kostenlos ob Sie die entsprechenden Fördervoraussetzungen des Landes NRW erfüllen. Falls Sie dieses unverbindliche Angebot nutzen wollen, finden Sie hier Informationen was wir für die Prüfung benötigen:
Falls Sie es auf eigene Faust versuchen wollen, wünschen wir Ihnen viel Glück und starke Nerven! Fördergeber ist das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW-Bank. Die Förderung selbst beantragen Sie beim Kreis Paderborn. Ansprechpartner ist Herr Robrecht. Seine Durchwahl beim Amt für Bauen und Wohnen ist 05251 308-6322.
Lohnt sich der Aufwand – Was kostet ein gefördertes Haus monatlich?
Damit Sie selbst beurteilen können, ob sich der Aufwand lohnt, haben wir ein Investitions- und Förderbeispiel durchgerechnet. Mal angenommen: Ihr Haushalt ist eine Familie bestehend aus vier Personen und Sie planen den Kauf eines Neubau-Reihenhauses oder eine Doppelhaushälfte in Paderborn. Der Kaufpreis für ein solches Angebot liegt häufig im Bereich von 190.000,- bis 220.000,- Euro.
Unsere Beobachtung zeigt: Eine Förderung ist sehr gut möglich bei einem Kaufpreis im zuvor genannten Rahmen. Bei einer solchen Immobilie bewegt sich die Gesamtinvestition im Durchschnitt im Bereich um 260.000,- Euro. Das bedeutet, es ist wirklich jede Rechnung bezahlt und kein unbezahlter Wunsch mehr offen. Für diesen Fall finden Sie nachfolgend den monatlichen Aufwand für Zins und Tilgung berechnet.
Unser Fazit zur Wohnbauförderung des Landes NRW
Wir finden: Eine Förderung durch das Land-NRW für selbstgenutzen Wohnraum (öffentliche Mittel) ist für Familien durchaus interessant. Zwar kostet die Beantragung viel Zeit und der Aufwand ist groß, am Ende steht aber eine sehr solide und krisenfeste Finanzierung.
Und auch wenn diese Rechnung stark vereinfacht und fachlich nicht ganz richtig ist, so erkennt man die Tendenz. Finanziert man die zuvor aufgeführten 108.000,- € öffentliche Mittel klassisch über eine Bank, wird die Zinsbelastung um rund ein Prozent höher ausfallen. Beim Einsatz öffentlicher Mittel ergibt sich somit im Verhältnis eine Ersparnis von 1.080,- € pro Jahr. Auf 10 Jahre hochgerechnet sind dies rund 10.000,- € Zinsersparnis gegenüber einem Bankdarlehn.
Und falls man noch etwas „Luft“ bei seiner Finanzierung hat, so kann dieses gesparte Geld für Sondertilgungen genutzt werden. Wer will nicht möglichst schnell schuldenfrei sein? Familien, die mit öffentlichen Mitten finanziert haben, können häufig deutlich früher die Vorteile einer bezahlten Immobilie genießen.