Drei Punkte, die in Ratgebertexten zur Maklerfrage selten vorkommen und trotzdem darüber entscheiden, wie der Verkauf ausgeht.
Die Zahlungsfähigkeit des Käufers. Ein Kaufinteressent, der zusagt, ist kein Käufer, der zahlt. Ohne Prüfung zeigt sich das erst beim Notartermin — dann sind Beurkundungskosten entstanden und das Objekt war wochenlang vom Markt. Eine Finanzierungsbestätigung vor der Beurkundung und eine Verständigung über die Absicherung der Kaufpreiszahlung sind der Teil der Arbeit, der nichts mit Verkaufen zu tun hat und trotzdem am teuersten wird, wenn er fehlt.
Die Frage ist selten ein Entweder-oder. Was ein Makler übernimmt, wie lange der Auftrag läuft und ob Sie daneben selbst weiterverkaufen dürfen, regelt der Maklervertrag — das Gesetz schreibt dazu nur die Textform vor. Ein Auftrag, der auf die Punkte beschränkt ist, die Sie selbst nicht abdecken wollen, ist damit ebenso möglich wie die Vollbegleitung. Wer diese Frage nicht stellt, entscheidet zwischen zwei Extremen, die beide nicht nötig wären.
Der Wechsel mitten im Verkauf. Was andere Eigentümer beschäftigt, ist die Frage, was passiert, wenn sie einen laufenden Auftrag beenden und allein weitermachen: Mit dem Auftrag enden auch Exposé, Fotos und Portalzugänge. Wer aus dieser Situation heraus weitermacht, beginnt nicht bei null, sondern mit einem Objekt, das im Markt schon bekannt ist.